Monats-Archiv für Januar 2007

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Bevor Sie sich für ein Lehramtsstudium entscheiden…

… fragen Sie sich bitte:

  • Kann ich mit Menschen unterschiedlicher sozialer und kultureller Herkunft, unterschiedlicher Begabung und Leistungsfähigkeit umgehen?
  • Bin ich bereit, für die Schülerinnen und Schüler, die ich ausbilde und erziehe, Verantwortung zu tragen?
  • Kann ich Zusammenhänge so darstellen, dass andere sie leicht verstehen können?
  • Verfüge ich über Geduld und Nervenstärke und bin ich psychisch und physisch belastbar?
  • Bin ich team-, kooperations- und konzentrationsfähig?
  • Bin ich bereit, mich ständig weiterzubilden?

Einleitung zum diesjährigen Abiturientenbrief, mit dem das Ministerium über das Lehramtsstudium in Rheinland-Pfalz wirbt.

Es reizt mich, diesen Auszug so manchem Kollegen ins Fach zu legen…

Protokoll der Zeugniskonferenz

Eine Schülerin der Klasse 10 protestiert gegen die Entscheidung der Klassenkonferenz, ihr keine Gymnasialempfehlung auszusprechen. Der Protokollvordruck und die Handreichungen der Schulleitung erwecken den Eindruck, im Protokoll der Zeugniskonferenz müssten lediglich Inhalte aufgenommen werden, die sich im Zeugnis wieder finden. Das Protokoll fungiert als komprimierte Darstellung der Zeugnisse einer Klasse. Ein fataler Irrtum!

Ein fiktives Beispiel aus unserer Protokollpraxis:

Maier, P. (D 2, E 2, M 3+, Schnitt 2,3): Gymnasialempf.
Schmitt, P. (D 2-, E 2-, M 1, Schnitt 2,4): Gymnasialempf.

Im Konferenzverlauf wurde auch über die Leistungen von Lieschen Müller diskutiert. Die Sportskanone hat einen Schnitt von 2,3 aufgrund einer 1 in Sport, jeweils einer 2 in Bio, Geschichte, Sozialkunde und Musik. In den Hauptfächern allerdings sind zwei Dreien und eine Vier verbucht. Zudem wurde vorgetragen, dass sie häufiger ihre Hausaufgaben vergisst, was Rückschlüsse auf ihre Arbeitshaltung erlaube. Die Konferenz sprach sich mehrheitlich gegen eine Gymnasialempfehlung aus.

Doch diese Entscheidung und v.a. die Entscheidungsgründe sind im Konferenzprotokoll nicht ersichtlich. Würde Lieschen tatsächlich Widerspruch gegen die Entscheidung der Konferenz einlegen, drängt sich dem neutralen Betrachter die Frage auf, ob ihre Leistungen überhaupt erörtert wurden. Vielleicht hat man sie nur irrtümlich übersehen? Ein aufwändiges Hin und Her mit offenem Ende beginnt.

Daher führe ich in meinem Protokoll alle diskutierten Schülerleistungen auf, auch wenn die Konferenz auf den Beschluss einer Bemerkung, Empfehlung oder was auch immer verzichtet:

Müller, L. (D 3, E 4, M 3, Schnitt 2,3): unzureichende Arbeitshaltung, z. B. Hausaufg.; keine Gymnasialempf.

Zurück in die Zukunft

Der Lehrerfreund macht es möglich: In seinem Blog veröffentlicht er in einer lesenswerten Artikelserie die 10 besten Lehrer-Websites 2006. Schwellenpaedagogik.de existiert zwar erst seit Anfang 2007, wurde aber dennoch mit dem 6. Rang gewürdigt.

Danke!

Ticket zur didacta

Didacta Bildungsmesse 2007

Aus Stuttgart erreichte mich heute ein Gutschein über eine kostenlose Eintrittskarte zur Bildungsmesse Didacta. Da die Bildungsmesse in diesem Jahr wieder in Köln stattfindet, werde ich den Coupon wahrscheinlich einlösen. Danke!

Gericht: Lehrer arbeiten 44 Std. pro Woche

Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Frankfurt/Oder arbeiten Gymnasiallehrer 44 Std. pro Woche (Az. 2 K 2130/00). Die Herleitung der Richter ist denkbar einfach: Die im Vergleich zu anderen Beamten längere Urlaubszeit müsse durch Mehrarbeit in Schulwochen ausgeglichen werden.

Geklagt hatte ein Lehrer mit zwei Korrekturfächern. Er forderte eine Reduzierung seiner Stundenzahl und verwies auf die Mehrbelastung aufgrund der Korrekturen. Er sei gegenüber anderen Kollegen benachteiligt. Nun kommt die Berechnung des Gerichts ins Spiel: Zieht man von den 44 Std. die tatsächliche Unterrichtsverpflichtung von rund 22 Stunden ab, verbleiben weitere 22 Stunden für die Korrekturen. Dies sei mehr als ausreichend. Die Klage wurde abgewiesen.

(via Marl aktuell)