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Absetzbarkeit des Arbeitszimmers – Ein Ausweg?

Eine Bekannte arbeitet bei einem Steuerberater. Beim Kaffeetrinken kamen wir irgendwie auch auf das Urteil des Erfurter Verwaltungsgerichts zu sprechen. Dieses hatte entschieden, dass Lehrkräfte die verlängerte Urlaubszeit durch Mehrarbeit in Schulwochen ausgleichen müssen (hier berichtet).

“Das ist doch äußerst interessant”, sinierte meine Bekannte. “Wie nutzt Du Dein Arbeitszimmer eigentlich in den Ferien?”

Worauf wollte sie hinaus? Voraussetzung für die steuerliche Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers ist seit Jahresbeginn, dass die berufliche Tätigkeit überwiegend (= mind. 50 %) daheim ausgeübt wird. Die Richter aus Erfurt stellten nun in anderem Zusammenhang fest, dass die klagende Lehrkraft mehr als die Hälfte der Arbeitszeit für Korrekturen und die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts zur Verfügung habe. Folglich müsste die Absetzbarkeit des Arbeitszimmers zumindest für Schulwochen möglich sein.

Ob sich das Finanzamt auf diese Argumentation einlässt…?

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