Schule muss Lehrer Kosten für Schulbücher erstatten

Bildungsklick berichtet:

Ein Lehrer kann von seiner Schule die Kosten für den Kauf eines Schulbuches, das auf der Schulbuchliste steht und im Unterricht benutzt wird, in Rechnung stellen. Mit dieser Entscheidung gab das Koblenzer Verwaltungsgericht jetzt einem Berufsschullehrer Recht.

Für meine beiden Fächer wurden unlängst neue Bücher eingeführt. Auf die Reaktion der Schulleitung bin ich gespannt, wenn ich die Rechnungen zur Erstattung vorlege…

Im vorliegenden Fall geht es offensichtlich ausschließlich um Bücher, die auch auf der Schulbuchliste standen. Mal abwarten, wann der erste Kollege mit Verweis auf das Urteil auf Erstattung der Kosten für die oft umfangreichen Materialien zur Vor- und Nachbereitung (Lehrerhandbücher etc.) klagt.

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