Monats-Archiv für Dezember 2008

Lieblinks vom 30.12.2008

  • Im LRS-Portal.net bieten wir Ihnen Informationen zu den Themen Legasthenie, Dyskalkulie, Hochbegabung, AD(H)S und Lernen & Lehren allgemein. Wir bieten Ihnen hier Artikel & Hintergründe, Materialien & Downloads zu den jeweiligen Themen, sowie Tipps & Ratgeber, mit denen Sie und Ihr Kind wieder Freude am Lernen entdecken.
  • Sie suchen als deutsche Schule eine Partnerschule im Ausland – oder als ausländische Schule eine Partnerschule in Deutschland?

    Partnerschulnetz.de ist eine virtuelle Partnerbörse, die im Rahmen der Initiative des Auswärtigen Amts Schulen: Partner der Zukunft" entwickelt wurde. Sie ermöglicht es deutschen und ausländischen Schulen weltweit, Wege zu einer internationalen Partnerschaft zu finden.

    (Schlagworte: Schulpartnerschaft)

Serverumzug

In den nächsten Tagen wird die Schwellenpädagogik auf einen anderen Server umziehen. Dadurch kann es sein, dass die WebSite für kurze Zeit nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung steht.

Wie funktioniert Geld

Ein satirischer Informationsfilm, der aus der Perspektive von außerirdischen Eroberern einen Blick auf unser Geld- und Bankensystem wirft.

Wie funktioniert Geld?

Wie funktioniert Geld?

Teil 1 | 2 | 3 bei YouTube

Lieblinks vom 29.12.2008

Fotokopien im Unterricht

Im November 2008 haben die Länder mit verschiedenen Rechteinhabern einen Vertrag über die Anwendung des Urheberrechts (§53 UrhG) geschlossen. Als Gegenleistung für eine Vergütung in Höhe von 6 Mio. EUR (2008), 6,5 Mio. EUR (2009) bzw. 7 Mio. EUR (2010) – natürlich zzgl. MwSt. – dürfen Lehrerinnen und Lehrer künftig…

Fotokopien in Klassenstärke für den Unterrichtsgebrauch [herstellen] – und zwar auch aus Schulbüchern und sonstigen Unterrichtsmaterialien. Die Kopien sollen dabei weder Schulbücher noch andere Werke ersetzen. [...]

Kopiert werden dürfen an Schulen

  1. bis zu 12 % eines jeden urheberrechtlich geschützten Werkes, jedoch höchstens 20 Seiten. Dies gilt insbesondere auch für Schulbücher und Arbeitshefte.
  2. soweit es sich nicht um Schulbücher oder sonstige Unterrichtsmaterialien handelt, ausnahmsweise sogar ganze Werke, wenn diese nur von geringem Umfang sind, wie
    • Musikeditionen mit maximal 6 Seiten
    • sonstige Druckwerke (außer Schulbüchern oder Unterrichtsmaterialien) mit maximal 25 Seiten sowie
    • Bilder, Fotos und sonstige Abbildungen.

Somit kann z.B. ein fünfseitiger Zeitschriftenartikel oder ein 20-seitiger Comic komplett kopiert werden. Aus einem 20-seitigen-Arbeitsheft können dagegen nur knapp 2,5 Seiten vervielfältigt werden, da Arbeitshefte zu den Unterrichtsmaterialien zählen.

In der neuen Regelung ist auch klar gestellt, dass aus jedem Werk pro Schuljahr und Klasse nur einmal im vereinbarten Umfang kopiert werden kann. Zudem dürfen nur analoge Kopien angefertigt werden. Die digitale Speicherung und ein digitales Verteilen von Kopien (z.B. per E-Mail) sind schon von Gesetzes wegen nicht gestattet.

(Quelle: Elektronischer Brief des rheinland-pfälzischen Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur)