§ 5 Rauchfreie Schulen
(1) Alle Gebäude oder Gebäudeteile, in denen 1. Schulen [...] untergebracht sind, sowie das zu den Schulen oder Schülerheimen gehörende Schulgelände und schulische Veranstaltungen sind rauchfrei.
[...]
Dieses Gesetz tritt am 15. Februar 2008 in Kraft.
In unserer Hausordnung stand zwar bereits seit Jahren, dass das Rauchen im Gebäude und dem Schulgelände verboten sei, doch bei Lehrkräften wurde stets ein Auge zugedrückt. Mit dem heute in Kraft tretenden Nichtraucherschutzgesetz – aus diesem stammt das Zitat oben – ist damit hoffentlich endgültig Schluss.
P.S. Nein, ich habe nichts gegen Raucher. Viele meiner Freunde rauchen. Doch die Doppelmoral, mit der unsere Schüler zur Einhaltung von Regeln mitunter gegängelt werden, obwohl man sich selbst in jeder Pause genussvoll einen kleines Verstößchen gönnt, ging mir gewaltig auf die Nerven!
Amtlicher Teil